Bei einer Bewerbung um einen Studienplatz in einem Master-Studiengang benötigen Sie ein Studienabschlusszeugnis, z.B. Bachelor-Abschluss, License oder ein vergleichbares Abschlusszeugnis. Dabei ist eine beglaubigte Kopie des erworbenen Studienabschlusszeugnisses und eine Liste der Einzelnoten bzw. ein Transcript of Records bei der Bewerbung einzureichen.
Für den Fall, dass die Zeugnisunterlagen nicht in Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen, müssen Sie Ihren Zeugnissen beglaubigte Übersetzungen beifügen.
Die Äquivalenzprüfung erfolgt im Rahmen des Bewerbungsprozesses auf Basis der Unterlagen, die Sie für Ihre Bewerbung über HioB hochgeladen haben. Andere Verfahren zur Äquivalenzprüfung sind nicht möglich.
Darüber hinaus ist ein Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse vorzulegen, Details klären Sie bitte mit der Zulassungsstelle. Bitte beachten Sie, dass ein abgeschlossenes Germanistik-Studium als Sprachnachweis Deutsch nicht ausreicht!
Die Prüfung eingegangener Bewerbungen erfolgt grundsätzlich nach Ablauf der Bewerbungsfrist: für das Sommersemester in der Regel nach dem 15. Januar, für das Wintersemester in der Regel nach dem 15. Juli. Bitte nehmen Sie Abstand von früheren Anfragen zum Verfahrensstand.