Sie melden Prüfungsleistungen beim Prüfungsamt des Faches an, in dem Sie die Prüfungsleistung auch erbringen; dementsprechend gelten die Fristen des jeweiligen Prüfungsamtes.
Für die Anmeldung ist das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie zuständig.
Sie melden Prüfungsleistungen beim Prüfungsamt des Faches an, in dem Sie die Prüfungsleistung auch erbringen. Dementsprechend gelten die Fristen des jeweiligen Prüfungsamtes.
Ihre Abschlussunterlagen (Zeugnis, Transcript of Records) erstellt stets das Prüfungsamt des Faches, in dem Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben.
Im M.Ed. werden Sie in jedem Fach vom jeweils zuständigen Prüfungsamt betreut, das jeweils eigene Fristen festlegen kann. Für den M.Ed. haben Sie also je nach Fächerkombination bis zu drei Prüfungsämter, die für Ihre Prüfungsleistungen zuständig sind.
Am Ende Ihres Studiums schließen die Prüfungsämter Ihrer Fächer Ihre Prüfungsakte und übersenden sie danach an die Zeugnisstelle der PSE. Dort werden dann Ihre Unterlagen (Zeugnis, Transcript of Records) erstellt.
Zur Schließung der Prüfungsakte im M.Ed.-Studienfach Deutsch vgl. auch hier.