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Formalia: Wie oft darf ich eine nicht bestandene Modulprüfung wiederholen?

I. Wiederholbarkeit

Es gelten die Regelungen der jeweiligen Gemeinsamen Prüfungsordnung (GPO) zur Wiederholbarkeit von Modulprüfungen, hier exemplarisch die GPO B.A. (§ 13); die Regelungen der GPO M.A. und M.Ed. sind analog:

(1) […] Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden.
[…]
(3) Eine Prüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn alle Prüfungsversuche mit „nicht ausreichend“ oder „nicht bestanden“ bewertet wurden oder die Kandidatin bzw. der Kandidat zu einer Prüfung nicht mehr zugelassen werden kann.

Im selben Seminar kann die Modulprüfung grundsätzlich einmal wiederholt werden. Dabei handelt es sich tatsächlich um eine neue Modulprüfung mit neu abzusprechenden Themen, nicht einfach um die Überarbeitung der nicht bestandenen Hausarbeit oder einen neuen mündlichen Prüfungsversuch mit gleichen Themen. Die erste, nicht bestandene Modulprüfung wird als Fehlversuch im o.g. Sinn gezählt, auch wenn die neue Modulprüfung bestanden wird.

Eine eventuell erforderliche weitere Wiederholung findet ggf. in einem neu zu belegenden Seminar zum Modul im Folgesemester statt.

II. Folgen einer endgültig nicht bestandenen Prüfung

Die Folgen einer endgültig nicht bestandenen Prüfung regelt das Hochschulgesetz NRW (§ 50, Abs. 1, Punkt 2):

(1) Die Einschreibung ist […] zu versagen, […] 2. wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber in dem gewählten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat; dies gilt entsprechend für Studiengänge, die eine erhebliche inhaltliche Nähe zu dem bisherigen Studiengang aufweisen, soweit dies in Prüfungsordnungen bestimmt ist.

Sofern Sie also eine Modulprüfung im B.A.-Studienfach Germanistik endgültig nicht bestehen, können Sie das Fach Germanistik/Deutsch in Deutschland (»Geltungsbereich des Grundgesetzes«) nicht mehr studieren. Das gilt analog für alle anderen Studiengänge (M.A./M.Ed.), die das Germanistische Institut anbietet.

Bitte beachten Sie:

  1. Die o.g. Regelung gilt auch für Modulteilprüfungen, z.B. Grundkursklausuren.
  2. Bei (Grundkurs-) Klausuren gelten Klausur und eventuelle Nachschreibklausur als ein Versuch.