Alle Formalia regelt die GPO 2026 (§§ 15ff.).
Selbstverständlich können Sie Ihre Masterarbeit im M.Ed. im Fach Deutsch schreiben. Es gilt:
Themensteller:in (und damit zugleich Erstgutachter:in) der Masterarbeit kann nur ein:e Hochschullehrer:in mit entsprechender Prüfungsberechtigung sein (Professor:in oder Privatdozent:in).
Als Zweitgutachter:in können auch ein:e Nicht-Hochschullehrer:in gewählt werden, sofern die Person eine entsprechende Prüfungsberechtigung hat.
-
Themensteller:in und Zweitgutachter:in können Sie dem Fakultätsprüfungsamt auf dem Formblatt an der dafür vorgesehenen Stelle vorschlagen.
In den Fachspezifischen Bestimmungen des Faches Deutsch ist festgelegt, dass die Arbeit nur als Einzelarbeit zulässig ist
Das Thema der Masterarbeit sprechen Sie mit Ihrer:Ihrem Themensteller:in ab.
-
Unterschriften für das Fach Deutsch, mit denen Mindestvoraussetzungen oder Studienabschluss bestätigt werden, erhalten Sie ausschließlich über das
Onlineverfahren.
Formale Voraussetzungen für die Anmeldung der M.Ed.-Arbeit Deutsch sind neben der entsprechenden Immatrikuklation 15 CP im M.Ed.-Studienfach Deutsch und der Nachweis des absolvierten Praxissemesters; sofern Ihnen bei der Zulassung überfachliche Auflagen erteilt wurden, ist deren Erfüllung ebenfalls nachzuweisen.