Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie zum Beispiel
an anderen Universitäten,
in anderen Studienfächern,
in einem nicht abgeschlossenen Studium der Germanistik an der
RUB
erbracht haben, können Sie vom Kustos, Herrn Dr. Händel, im Hinblick auf Anerkennungsmöglichkeiten überprüfen lassen. Bei der Anerkennung von Leistungen „ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung bzw. Gesamtbewertung vorzunehmen.“ (GPO B.A., § 16, Abs. 2; analoge Regelung in den GPO zum 1-Fach- und 2-Fächer-M.A.)
I. Anerkennungsprozedere
Nachdem alle Leistungen Ihrer aktuellen Heimatuniversität bzw. Ihres aktuellen Studiengangs/-fachs kreditiert und eingetragen sind, übermitteln Sie
alle für die Germanistik relevanten Unterlagen (in jedem Fall Transcripts/Leistungsübersichten sowie Modulhandbücher; idealerweise eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie ggf. weitere Bescheinigungen oder Leistungsnachweise usw.)
per E-Mail.
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Nach Prüfung und ggf. erfolgter Anerkennung erhalten Sie von Herrn Dr. Händel per E-Mail einen entsprechenden Hinweis und können danach die Anerkennungsbescheinigung im
Studienbüro Germanistik abholen.
Aus der Anerkennungsbescheinigung geht im Detail hervor, welche Studien-/Prüfungsleistung wie, also mit welchen
CP, welcher Leistungsart (aktive Mitarbeit, Hausarbeit, mündliche Prüfung) und – bei Anerkennung von Modulprüfungen – mit welcher Note, anerkannt wird.
Die anerkannten Leistungen müssen Sie eigenständig in
eCampus nacherfassen, sobald Sie an der
RUB immatrikuliert sind. Vgl. dazu unten.
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Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Die endgültige Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen kann erst dann erfolgen, wenn Sie Unterlagen vorlegen, in die
alle Leistungen, Credit Points/Leistungspunkte und Noten der Hochschule, von der Sie nach Bochum wechseln wollen, eingetragen sind (endgültige Leistungsübersicht bzw. endgültiges Transcript).
1)
Eine vorläufige Anerkennung o.ä. ist nicht möglich, da sich durch weitere erbrachte Leistungen Modulpassungen usw. verändern können. Sie können sich aber selbstverständlich
in Herr Dr. Händels Sprechstunde unverbindlich dazu beraten lassen, welche Leistungen voraussichtlich wie anerkannt werden können.
Sofern nicht bestandene Leistungen vorliegen, muss in der Regel zusätzlich zu den genannten Unterlagen eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung eingereicht werden. Die Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bleibt insofern vorbehalten.
Falls Ihnen am Hochschulstandort, von dem Sie zum Germanistischen Institut der Ruhr-Universität wechseln wollen, bereits Leistungen anerkannt worden sind, legen Sie bitte in jedem Fall auch die Unterlagen der Hochschule vor, an der Sie diese Leistungen ursprünglich erbracht haben. Eine Anerkennung bereits anerkannter Leistungen ist nicht möglich, sondern ausschließlich eine Anerkennung der originalen Leistungen.
Die Anerkennung von bloß angemeldeten oder geplanten Lehrveranstaltungen bzw. Studien-/Prüfungsleistungen ist ausgeschlossen.
Falls Sie Leistungen eines Auslandsstudiums anrechnen lassen wollen, finden Sie
hier weitere Informationen.
II. Eintragung anerkannter Leistungen in eCampus
Nachdem Sie immatrikuliert sind, erfassen Sie die durch Herrn Dr. Händel anerkannten Leistungen
selbst in
eCampus nach.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei allen manuellen Eintragungen – Einzelveranstaltung oder Modul – als Prüfungsdatum respektive Prüfungssemester ein Datum respektive Semester eintragen, zu dem Sie bereits für den entsprechenden Studiengang in Bochum immatrikuliert sind.
Anleitung für die Eintragung einzelner Veranstaltungen. Bitte beachten Sie, dass Sie ein Modul nach dessen Abschluss stets manuell erfassen
müssen, wenn eine manuell nacherfasste Veranstaltung Bestandteil dieses Moduls ist; zur manuellen Modulerfassung vgl. nächster Punkt.
Wenn Ihnen alle für ein Modul relevanten Veranstaltungen anerkannt wurden, dann erfassen Sie bitte außerdem das entsprechende Modul manuell nach und fügen die von Ihnen nacherfassten Veranstaltungen hinzu:
Anleitung für die manuelle Erfassung eines Moduls.
Einen passenden Modultitel wählen Sie bitte selbständig abhängig von der Kernveranstaltung, vgl.
hier.
Wenn Ihnen – was vor allem bei Grundkursmodulen vorkommt – ein Modul ohne Anerkennung einzelner Veranstaltungen anerkannt wurde (sog. summarische Anerkennung eines Moduls), dann erfassen Sie bitte nur das Modul manuell, Sie müssen hierzu keine Veranstaltungen ‚erfinden‘, die Sie dann hinzufügen:
Anleitung für die manuelle Erfassung eines Moduls.
Nachdem Sie diese Schritte erfolgreich ausgeführt haben, schicken Sie bitte die eingescannte Anerkennungsbescheinigung
per E-Mail an die fachbeauftragte Person. Geben Sie dabei unbedingt Ihre Matrikelnummer an und erläutern Sie Ihr Anliegen.
Antworten auf Ihre Fragen zu eCampus finden Sie hier im Beratungsportal; das Studienbüro Germanistik berät Sie in allen Fällen, in denen Sie im Beratungsportal keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben.