Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie zum Beispiel
erbracht haben, können Sie vom Kustos, Herrn Dr. Händel, im Hinblick auf Anerkennungsmöglichkeiten überprüfen lassen. Bei der Anerkennung von Leistungen „ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung bzw. Gesamtbewertung vorzunehmen.“ (GPO B.A., § 16, Abs. 2; analoge Regelung in den GPO zum 1-Fach- und 2-Fächer-M.A.)
Bitte beachten Sie, dass neben der Anerkennung von Leistungen ggf. noch die Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich/erforderlich ist. Informationen dazu finden Sie hier im Beratungsportal.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Antworten auf Ihre Fragen zu eCampus finden Sie hier im Beratungsportal; das Studienbüro Germanistik berät Sie in allen Fällen, in denen Sie im Beratungsportal keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben.