Darf ich zweimal das gleiche Schwerpunktmodul (SM) belegen (FSB 2025)?
Ja.
Die Fachspezifischen Bestimmungen 2025 zur GPO 2016 lassen dies zu; wenn Sie also nach GPO 2016 mit FSB 2025 studieren, dürfen Sie das gleiche Schwerpunktmodul zweimal belegen.
Bitte beachten Sie:
Falls Sie nach FSB 2025 zur GPO 2016 zweimal das gleiche Schwerpunktmodul belegen, können Sie aus technischen Gründen nur eines der beiden Schwerpunktmodule regulär erfassen; das zweite Schwerpunktmodul müssen Sie daher manuell erfassen.
Falls Sie nach GPO 2016 mit FSB 2016 oder 2018 studieren, dürfen Sie ausdrücklich nicht zweimal das gleiche Schwerpunktmodul belegen.