Welches Prüfungsamt ist für mich zuständig (= akten- bzw. federführend)?

B.A. und M.A.

Für die Anmeldung für Prüfungsleistungen nach GPO 2016 gilt: Sie melden Prüfungsleistungen beim Prüfungsamt des Faches an, in dem Sie die Prüfungsleistung auch erbringen. Dementsprechend gelten die Fristen des jeweiligen Prüfungsamtes.

Ihre Abschlussunterlagen (Zeugnis, Transcript of Records) erstellt stets das Prüfungsamt des Faches, in dem Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben.

M.Ed. (alle GPO und FSB)

Hier werden Sie in jedem Fach vom jeweils zuständigen Prüfungsamt betreut. Für den M.Ed. haben Sie also je nach Fächerkombination bis zu drei Prüfungsämter, die für Ihre Prüfungsleistungen zuständig sind. Dementsprechend gelten die Fristen des jeweiligen Prüfungsamtes.

Übersicht über die Prüfungsämter

Eine Übersicht über die Prüfungsämter finden Sie hier.