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Hochschulwechsel & Fachwechsel

Diese Fälle sind zu unterscheiden:

mit Hochschulwechselohne Hochschulwechsel
kein Fachwechsel1)z. B. von der Uni Düsseldorf, Studienfach Germanistik (mit Anteilen aus allen drei Teilfächern)
→ für M.A. und M.Ed.: immer Äquivalenzprüfung erforderlich; ggf. gewünschte Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten immer erst nach Feststellung der Äquivalenz und Zulassung
→ für Wechsel innerhalb des B.A. ggf. Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten erforderlich
Fachwechsel2)z. B. von der Universität Lüneburg, Studienfach Kulturwissenschaften, oder von der Universität Erfurt, Studiengang Literaturwissenschaft
→ ggf. Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten
innerhalb der Ruhr-Universität Bochum von einem anderen, ‚affinen‘ Studiengang, z. B. Wechsel aus dem B.A.-Studienfach Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft
→ ggf. Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten

Grundsätzliches

Es gilt:

  1. Sie können nur dann an Veranstaltungen für Studiengänge bzw. Studienfächer teilnehmen bzw. Studienleistungen erbringen, wenn Sie auch dafür immatrikuliert sind. Solange Sie also nicht für Germanistik bzw. Deutsch ordentlich an der RUB immatrikuliert sind, können Sie sich per eCampus nicht für germanistische Veranstaltungen anmelden; Sie erhalten auch keine CP, Teilnahmebescheinigungen o. ä. (Ausnahme: germanistische Veranstaltungen als Ergänzungsbereich eines anderen Studienfaches als Germanistik im 1-Fach-M.A.-Studiengang an der RUB).
  2. Das Studienfach Germanistik ist im 2-Fach-B.A.-Studiengang zulassungsbeschränkt. Die Aufnahme des Studiums erfordert daher grundsätzlich eine Bewerbung um einen Studienplatz.

Äquivalenzprüfung M.Ed. und M.A.

Informationen zur obligatorischen Beratung für den M.A. Germanistik und den M.Ed. Deutsch finden Sie hier.

Weitere Informationen

Nacherfassung anerkannter Veranstaltungen

Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie anerkannte Veranstaltungen anderer Universitäten (des In- und Auslands) und auch alte Papierscheine selbst in eCampus eintragen und dann bestätigen lassen können.

1) , 2)
Fachwechsel bzw. Quereinstieg = Wechsel aus einem anderen Fach in die Germanistik
3)
Das gilt ausdrücklich auch für die Umschreibung in einen Master-Studiengang: Für einen Master-Studiengang dürfen Sie erst dann Lehrveranstaltungen belegen und Studien- und Prüfungsleistungen erbringen, wenn Sie für diesen Master-Studiengang immatrikuliert sind; frühere Kulanzregelungen laufen zum 31.03.2024 aus.
qehw.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/06 07:04 von haendel