Diese Fälle sind zu unterscheiden:
mit Hochschulwechsel | ohne Hochschulwechsel | |
kein Fachwechsel1) | z. B. von der Uni Düsseldorf, Studienfach Germanistik (mit Anteilen aus allen drei Teilfächern) → für M.A. und M.Ed.: immer Äquivalenzprüfung erforderlich; ggf. gewünschte Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten immer erst nach Feststellung der Äquivalenz und Zulassung → für Wechsel innerhalb des B.A. ggf. Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten erforderlich | — |
Fachwechsel2) | z. B. von der Universität Lüneburg, Studienfach Kulturwissenschaften, oder von der Universität Erfurt, Studiengang Literaturwissenschaft → ggf. Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten | innerhalb der Ruhr-Universität Bochum von einem anderen, ‚affinen‘ Studiengang, z. B. Wechsel aus dem B.A.-Studienfach Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft → ggf. Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten |
Sie können und dürfen keine Veranstaltungen besuchen und insbesondere keine CP („Scheine“) erwerben, sofern Sie nicht für Germanistik bzw. Deutsch eingeschrieben sind!3)
Es gilt:
Informationen zur obligatorischen Beratung für den M.A. Germanistik und den M.Ed. Deutsch finden Sie hier.
Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie anerkannte Veranstaltungen anderer Universitäten (des In- und Auslands) und auch alte Papierscheine selbst in eCampus eintragen und dann bestätigen lassen können.