Ja, das ist möglich und auch sinnvoll, wenn Sie beabsichtigen, sich in dem Semester umzuschreiben, in dem die Master-Lehrveranstaltungen stattfinden, für die Sie sich anmelden wollen.
Sie müssen sich allerdings in dem Semester, in dem die Lehrveranstaltungen stattfinden, zwingend in den Master umschreiben, damit Sie an den Lehrveranstaltungen teilnehmen dürfen. Vgl. auch hier: Gibt es für den Übergang zum Masterstudiengang Deutsch/Germanistik ein ‚Übergangssemester‘ oder eine Kulanzregelung?.
Am Beispiel:
Sie werden sich im Wintersemester in einen Master-Studiengang umschreiben und alle Studien- und Prüfungsleistungen des B.A.-Studiengangs bis zum 30. September (letzter Tag des Sommersemesters) abgelegt haben. Bitte gehen Sie dann folgendermaßen vor: