Master-Studium am Germanistischen Institut: Übergang in den Master
Nach Abschluss Ihres B.A.-Studiums können Sie am Germanistischen Institut einen der folgenden konsekutiven Studiengänge belegen:
- Master of Arts, 1-Fach-Modell: Studienfach Germanistik
- Master of Arts, 2-Fächer-Modell: Studienfach Germanistik & 2. Studienfach
- Master of Education, 2-Fächer-Modell: Studienfach Deutsch & 2. Studienfach, außerdem Erziehungswissenschaft
Der Arbeitsbereich Sprachbildung und Mehrsprachigkeit am Germanistischen Institut bietet den Master-of-Arts-Studiengang Empirische Mehrsprachigkeitsforschung (EMF) an.
Das Germanistische Institut ist außerdem aktiv am Master-of-Arts-Studiengang Medieval and Renaissance Studies (MaRS) beteiligt.
Informationen zu beiden Studiengängen finden Sie auf den verlinkten Seiten.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausdrücklich auf den M.A. Germanistik und den M.Ed. Deutsch.
Zulassung für und Ein-/Umschreibung in einen Master-Studiengang (M.Ed. Deutsch, M.A. Germanistik)
Zwei Schritte zum Studienplatz
Sie müssen zwischen zwei Prozessschritten unterscheiden:
- Schritt 1 – Bewerbung, Prüfung der fachlichen Voraussetzungen und Zulassung: Sie müssen Ihre Unterlagen über das zentrale Bewerbungsportal His-in-one Bochum (HioB) hochladen. Diese Unterlagen werden dann von den Fächern im Hinblick auf die Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen geprüft. Wenn Sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllen (im 2-Fächer-M.A. für beide Studienfächer, im 2-Fächer-M.Ed. außerdem für den überfachlichen, auf das Lehramt bezogenen Bereich), werden Sie zum Masterstudium zugelassen1).
- Schritt 2 – Ein-/Umschreibung: Wenn Sie zum Masterstudium zugelassen wurden, erfolgt im nächsten Schritt die formale Ein-/Umschreibung. Diese läuft über das Studierendensekretariat der Ruhr-Universität, nicht über die Fächer. Erst für die Ein-/Umschreibung müssen Sie die obligatorische Beratung nachweisen.
Schritt 1: Bewerbung, Prüfung der fachlichen Voraussetzungen und Zulassung
Formales:
- Sie laden Ihre Unterlagen über das Bewerbungsportal HioB hoch; erst dann können eine Prüfung der fachlichen Voraussetzungen und ggf. die Zulassung erfolgen.
- Die Zulassung ist nur möglich, wenn ein möglichst vollständiges Transcript of Records für das B.A.-Studienfach Germanistik/ein äquivalentes Studienfach bzw. ein entsprechendes Zeugnis bzw. eine entsprechende qualifizierte Abschlussbescheinigung vorliegt.
- Über das entsprechende Dokument müssen Sie in jedem Fall die fachlichen Voraussetzungen nachweisen:
Verfahrenshinweise:
- Die Prüfung der fachlichen Voraussetzungen erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal HioB.
- Auch wenn Sie Ihre Unterlagen in HioB möglicherweise bereits ab Juni/Dezember hochladen können, erfolgt die Prüfung in der Regel erst in der vorlesungsfreien Zeit (ab Juli/August bzw. Februar).
- Unterlagen, die Sie per HioB hochladen, werden in der Regel ein- bis zweimal pro Monat geprüft, nicht täglich.
Schritt 2: Ein-/Umschreibung
Formales:
- Die Ein-/Umschreibung in einen Master-Studiengang setzt voraus, dass alle Prüfungs- und Studienleistungen des Bachelor-Studiengangs bis zum 30.09. (bei Umschreibung zum Wintersemester) bzw. bis zum 31.03. (bei Umschreibung zum Sommersemester) erbracht und bestanden wurden. Für die B.A.-Arbeit gilt grundsätzlich das Datum der Abgabe als Erbringungsdatum. Ausnahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
- Für die Ein-/Umschreibung ist u.a. zwingend ein Abschlusszeugnis bzw. eine qualifizierte Abschlussbescheinigung erforderlich.
- Weiterhin benötigen Sie für die Ein-/Umschreibung zwingend den Nachweis der obligatorischen Beratung.
- Nach Auskunft des Studiendekanats der Fakultät für Philologie (Stand: 2026-06-24) ist die tatsächliche Ein-/Umschreibung für den Master jeweils bis zum 15. Mai respektive 15. November möglich.
- Bis zu diesem Termin müssen Sie alle Unterlagen vorlegen, auch das B.A.-Zeugnis bzw. die qualifizierte Abschlussbescheinigung sowie den Nachweis der obligatorischen Beratung.
- Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall beim Studierendensekretariat der RUB nach den konkreten Fristen für Ihre Ein-/Umschreibung sowie den erforderlichen Unterlagen.
- Verbindliche Informationen zum formalen Verfahren erhalten Sie ausschließlich bei der Zulassungsstelle für den Master der RUB, nicht beim Studienbüro Germanistik.
Verfahrenshinweise:
- Umschreibungen von B.A.-Absolvent:innen der RUB sowie Bewerbungen für Hochschulwechsler:innen erfolgen ausschließlich über das Bewerbungsportal HioB.
- Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Zulassungsvoraussetzungen überprüft, ein separates Äquivalenzprüfungsverfahren bzw. die separate Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen ist nicht erforderlich. Vgl. dazu die Informationen oben, Abschnitt „Schritt 1: Bewerbung, Prüfung der fachlichen Voraussetzungen und Zulassung“.
Hinweis für internationale Studierende
- Bitte beachten Sie diese Informationen.
- Sofern Sie Ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Sie im Bewerbungsprozess hinreichende Deutschkenntnisse nachweisen.2) Details zu den konkreten Anforderungen an die Deutschkenntnisse finden Sie in den einschlägigen Prüfungsordnungen zu den o.g. Studiengängen, knapp zusammengefasst auch hier.
1)
Im M.A. ggf. mit Auflagen; im M.Ed. ist eine Zulassung unter fachlichen Auflagen nicht möglich.
2)
Für diese Regelung spielt Ihre Staatsbürgerschaft keine Rolle, sondern ausschließlich die Tatsache, ob Sie Ihre Studienqualifikation an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben oder nicht.