Kann ich mich für das Abschlussmodul (B.A./M.A.) anmelden, obwohl ich noch nicht alle erforderlichen CP in eCampus nachweisen kann ("vorläufige Anmeldung"/"Anmeldung unter Vorbehalt")?
Grundsätzlich müssen Sie alle erforderlichen Formblätter ausgefüllt und unterschrieben bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt einreichen. Die Unterschrift für das entsprechende Formular erhalten Sie per Online-Verfahren, wenn alle erforderlichen Leistungen vorliegen und in eCampus kreditiert worden sind. Allerdings räumt Ihnen das Prüfungsamt eine Nachreichfrist für diese Formblätter ein, sodass Sie sich eventuell für ein Abschlussmodul (B.A./M.A.) anmelden können, obwohl Ihnen eine Leistung nicht während der regulären Anmeldefrist, sondern erst in der Nachreichfrist in eCampus kreditiert wird.
Das bedeutet konkret:
- Sie melden das Abschlussmodul ganz normal innerhalb der regulären Anmeldefrist an und
- reichen die Bescheinigung über die Mindestvoraussetzung innerhalb der Nachreichfrist beim Prüfungsamt ein.
Bitte
- erfragen Sie frühzeitig, ob Ihr aktenführendes Prüfungsamt eine Nachreichfrist anbietet oder einen anderen Weg öffnet, um Leistungen nachzureichen,
- beachten Sie, dass Sie alle anderen Unterlagen fristgerecht abgeben müssen, auch wenn Ihr Prüfungsamt für ein Formblatt eine Nachreichfrist einräumt, und
- nutzen Sie den regulären Weg über das Online-Verfahren, sobald alle erforderlichen Leistungen in eCampus kreditiert sind.