Teilfach & Themenwahl: Wirken sich die Themen meiner Modulprüfungen auf das Thema meines Abschlussmoduls bzw. meiner B.A.-Arbeit aus (Doublettierungsverbot) (FSB 2016/2018)?
Es gilt das Doublettierungsverbot, d. h. Themen, die bereits in Modulprüfungen oder Prüfungsleistungen eingegangen sind, dürfen nicht erneut als Themen von Modulprüfungen bzw. Prüfungsleistungen gewählt werden.
Das bedeutet konkret:
- Weder die konkreten Themen von Modulprüfungen (in Vertiefungs- und Schwerpunkmodulen sowie im Abschlussmodul) untereinander noch diese Themen und das Thema der B.A.-Arbeit dürfen übereinstimmen.
- Allerdings dürfen Sie ein Thema für das Abschlussmodul oder die B.A.-Arbeit wählen, das Gegenstand eines Hauptseminars gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung in diesem Hauptseminar).
- Weiterhin sind Akzentverschiebungen erlaubt. Beispiel: Arbeit über Lessings Emilia Galotti, mündliche Prüfung zu Lessings Laokoon.