nicht bestanden (Täuschungsversuch)
kreditiert.In Entwicklung einer angemessenen und dem Sinn der o. g. Regeln entsprechenden Praxis im Umgang mit Plagiaten, weiteren Täuschungsversuchen und Verstößen gegen die Eigenständigkeitserklärung setzt das Germanistische Institut diese Regelung folgendermaßen um: