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Umgang mit Plagiaten, Täuschungsversuchen & Verstößen gegen die Eigenständigkeitserklärung

Vorstandsbeschluss vom 25. April 2017 zum Umgang mit Plagiaten

  1. Versucht ein:e Studierende:r das Ergebnis einer Studienleistung oder einer Modulprüfung durch Täuschung zu beeinflussen, etwa durch Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel bei Klausuren oder durch (Internet-)Plagiate, so werden die betreffende Studienleistung oder Modulprüfung und die entsprechende Lehrveranstaltung als nicht bestanden (5,0) bewertet und in eCampus als nicht bestanden (Täuschungsversuch) kreditiert.
  2. Eine Wiederholung der Studienleistung oder Modulprüfung ist ausgeschlossen.
  3. Die Geschäftsführung wird über den Fall informiert, der Fall wird damit aktenkundig gemacht.
  4. Bei Modulprüfungen in Form von Hausarbeiten, in denen Plagiate auftauchen, wird der Geschäftsführung eine Fassung der Arbeit übersandt, in der die plagiierten Stellen unter Nennung der Originalquelle erkennbar sind.
  5. Abschlussarbeiten (B.A., M.A., M.Ed.), die Plagiate enthalten, werden außerdem an das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie gemeldet. [Ergänzung: Die Meldung erfolgt zudem an den zuständigen Gemeinsamen Prüfungsausschuss.]

Ausführungsbestimmungen

In Entwicklung einer angemessenen und dem Sinn der o. g. Regeln entsprechenden Praxis im Umgang mit Plagiaten, weiteren Täuschungsversuchen und Verstößen gegen die Eigenständigkeitserklärung setzt das Germanistische Institut diese Regelung folgendermaßen um:

  1. Diese Regelungen, insbesondere zur Aktenkundigmachung, gelten analog für alle Arten von Täuschungsversuchen, z. B. (aber nicht nur) für Täuschungsversuche in Klausuren, Essays usw. sowie bei Verstößen gegen die Eigenständigkeitserklärung.
  2. Im Regelfall werden Kolleg:innen, die ein Plagiat melden, gebeten, mit der:dem Studierenden ein Gespräch zu führen, in dem sich die:der Studierende zum Sachverhalt äußern kann (im Sinne einer Anhörung). Angeboten wird in der Regel, dass ein Mitglied der Geschäftsführung an diesem Gespräch teilnimmt (Leiter des Studienbüros oder Kustos). Zu Ausnahmen vgl. Punkte (3) und (4) unten.
  3. Im Wiederholungsfall werden Plagiate, Täuschungsversuche usw. unabhängig von der Art des Plagiats direkt und ohne weiteres Gespräch an den zuständigen Gemeinsamen Prüfungsausschuss (GPA) gemeldet. In Fällen, in denen es um Abschlussarbeiten geht, wird zudem das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie informiert. Eine Anhörung würde dann durch den GPA erfolgen.
  4. Plagiate, Täuschungsversuche usw. in Hauptseminararbeiten, die nach Art und Umfang Anlass zu dem Verdacht geben, dass mit Vorsatz und voller Täuschungsabsicht plagiiert, getäuscht usw. wurde, werden ebenfalls in der Regel nach Rücksprache mit der:dem meldenden Kolleg:in direkt und ohne weiteres Gespräch an den GPA gemeldet. Eine Anhörung würde dann durch den GPA erfolgen.
  5. In Fällen, die nicht durch die Punkte (3) und (4) abgedeckt sind, erfolgt eine Meldung an den GPA je nach Prüfung des individuellen Falls und unter Berücksichtigung des Verlaufs des Gesprächs mit der:dem Studierenden (Punkt 2).
  6. In den Fällen 3 und 4 werden grundsätzlich die:der Dekan:in sowie die:der Studiendekan:in der Fakultät für Philologie auf dem Dienstweg informiert, außerdem in Fällen nach 2, sofern eine Meldung an den GPA erfolgt.
studienorganisation/allgemeines/plagiate.txt · Zuletzt geändert: 2023/08/28 13:41 von haendel