Welche (Gemeinsame) Prüfungsordnung (PO/GPO) bzw. welche Fachspezifische Bestimmung (FSB) gilt für mich?
Grundsätzlich gilt für Sie die (G)PO, die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation in Kraft ist bzw. war.1)
Das bedeutet konkret:
- Einschreibung: Wenn Sie sich erstmals für einen Studiengang einschreiben, gilt die (G)PO, die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation in Kraft ist bzw. war.2)
- Wechsel des Studiengangs/Umschreibung in den Master: Wenn Sie Ihren Studiengang wechseln oder sich in einen konsekutiven Master-Studiengang umschreiben, gilt die (G)PO, die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation für den neuen Studiengang in Kraft ist bzw. war.3)
- Beispiel 1: Sie studieren im 1-Fach-B.Sc.-Studiengang Biologie und wechseln in den 2-Fach-B.A.-Studiengang mit den Fächern Germanistik und Biologie. Hier gilt die PO, die zum Zeitpunkt Ihrer Ein-/Umschreibung für den 2-Fach-B.A.-Studiengang in Kraft ist.
- Beispiel 2: Sie studieren im 2-Fach-B.A.-Studiengang Germanistik und Biologie und schreiben sich nach Ihrem Abschluss in den 2-Fach-M.Ed.-Studiengang (= neuer Studiengang!) mit den Fächern Deutsch und Biologie um. Für den M.Ed. gilt damit die GPO, die zum Zeitpunkt Ihrer Umschreibung für den 2-Fach-M.Ed.-Studiengang in Kraft ist, unabhängig davon, in welcher GPO bzw. nach welchen FSB Sie im B.A. studiert haben.
- Wechsel des Studienfachs innerhalb eines Studiengangs: Wenn Sie das Studienfach wechseln, gilt die (G)PO in der Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Fachwechsels für den Studiengang in Kraft ist.
- Wenn die (G)PO durch eine Änderungssatzung verändert wurde, gilt für Sie die jeweils letzte geänderte Fassung.
- Falls sich in einem Fach die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB, vgl. unten) zu dieser (G)PO verändert haben, gelten für Sie die neuen FSB.
- Beispiel 3: Sie studieren im 2-Fach-B.A.-Studiengang Germanistik und Geschichte nach GPO 2016 und mit den FSB 2018 für Germanistik und FSB 2016 für Geschichte. Zum Sommersemester 2026 wechseln Sie vom Studienfach Geschichte auf Klassische Philologie. Es gilt weiterhin die GPO, die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation für den 2-Fach-B.A.-Studiengang in Kraft war, also die GPO 2016, allerdings in der zuletzt per Änderungssatzung geänderten Fassung (2025). Im Studienfach Klassische Philologie werden Sie daher für die FSB immatrikuliert, die zum Semester der Umschreibung gelten, also FSB 2025; auch in der Germanistik müssen Sie zur FSB 2025 wechseln.
- Beurlaubung: Wenn Sie studieren und sich beurlauben lassen (= offizielle(s) Urlaubssemester), aber kontinuierlich eingeschrieben bleiben, gilt weiterhin die (G)PO, die zum Zeitpunkt Ihrer Erst-Immatrikulation gültig war.
- Neu-Einschreibung nach Exmatrikulation: Wenn Sie studieren, sich exmatrikulieren und danach neu einschreiben, gilt die (G)PO, die zum Zeitpunkt Ihrer Wieder-Immatrikulation in Kraft ist.4) Die (G)PO, die zum Zeitpunkt Ihrer ersten Immatrikulation galt, gilt ausdrücklich nicht mehr für Sie!
Ausnahmen sind grundsätzlich nicht möglich.
(Gemeinsame) Prüfungsordnung (PO/GPO) versus Fachspezifische Bestimmungen (FSB)
Bitte beachten Sie, dass es einen Unterschied zwischen (G)PO und FSB gibt. FSB stellen die fachscharfe Regelung zu einer allgemeinen, in der Regel fächerübergreifenden (G)PO dar; sie sind insofern stets Teil einer (G)PO bzw. einer Änderungssatzung als Neufassung einer (G)PO. Sie stellen inhaltlich das Äquivalent zum tradierten Begriff Studienordnung dar, sind aber keine eigenständigen Ordnungen/Satzungen.
Es gilt:
- FSB können sich für ein Fach verändern, ohne dass sich auch die zugrunde liegende (G)PO verändert. Das trifft zum Beispiel für das B.A.-Studienfach Deutsch zu: Ab Wintersemester 2018/19 gelten für dieses Fach neue FSB (FSB 2018); die GPO ist aber nach wie vor die GPO 2016, allerdings verändert durch eine entsprechende Änderungssatzung und damit gültig in einer neuen Fassung.
- Wechseln Sie innerhalb eines Studiengangs ein Studienfach, gilt: Die (G)PO bleibt bestehen, für beide Studienfächer studieren Sie allerdings nach den jeweils aktuellen FSB. Vgl. auch Beispiel 3 oben.
eCampus: PO-Version …
In eCampus kann keine Eintragung wie „GPO 2016, FSB 2025“ (Beispiel oben) erfolgen; stattdessen erscheint dort etwa für das oben genannte Beispiel unter Fachabschlusskombination:
Germanistik, Bachelor (zwei Fächer) mit Optionalbereich – PO-Version 2025 – [Fachsemester].
Übersichten über (G)PO und zugehörige FSB finden Sie unten auf dieser Seite.
Wechsel in eine neuere (G)PO
Ein Wechsel in eine neue (G)PO ist in der Regel ohne Probleme möglich; wenn Sie allerdings erst einmal zu einer neuen PO gewechselt haben, ist ein ‚Rück-Wechseln‘ zur alten (G)PO nicht mehr möglich!
Unabhängig davon können Ihnen selbstverständlich Leistungen aus alten (G)PO für eine neue (G)PO angerechnet werden; in der Germanistik ist dafür der Kustos zuständig. Details finden Sie hier.