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Ein-/Umschreibung in einen Master-Studiengang (M.Ed. Deutsch, M.A. Germanistik)

Bitte beachten Sie:

  1. Die Umschreibung in einen Master-Studiengang setzt voraus, dass alle Prüfungs- und Studienleistungen des Bachelor-Studiengangs bis zum 30.09. (bei Umschreibung zum Wintersemester) bzw. bis zum 31.03. (bei Umschreibung zum Sommersemester) erbracht und bestanden wurden.1) Ausnahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  2. Für die Umschreibung ist zwingend ein Abschlusszeugnis bzw. eine qualifizierte Abschlussbescheinigung erforderlich.
  3. Bitte erkundigen Sie sich beim Studierendensekretariat der RUB nach den Fristen für die Umschreibung; diese ist in der Regel auch nach dem 30. September respektive 31. März noch möglich.
  4. Verbindliche Informationen zum formalen Verfahren erhalten Sie ausschließlich bei der Zulassungsstelle für den Master der RUB, nicht beim Studienbüro Germanistik.

Master-Studiengänge am Germanistischen Institut

Nach Abschluss Ihres B.A.-Studiums können Sie am Germanistischen Institut einen der folgenden konsekutiven Studiengänge belegen2):

  1. Master of Arts, 1-Fach-Modell: Studienfach Germanistik
  2. Master of Arts, 2-Fächer-Modell: Studienfach Germanistik & 2. Studienfach
  3. Master of Education, 2-Fächer-Modell: Studienfach Deutsch & 2. Studienfach, außerdem Erziehungswissenschaft

Der Arbeitsbereich Sprachbildung und Mehrsprachigkeit am Germanistischen Institut bietet den Master-of-Arts-Studiengang Empirische Mehrsprachigkeitsforschung (EMF) an.

Das Germanistische Institut ist außerdem aktiv am Master-of-Arts-Studiengang Medieval and Renaissance Studies (MaRS) beteiligt.

Informationen zu beiden Studiengängen finden Sie auf den verlinkten Seiten; die folgenden Informationen beziehen sich ausdrücklich auf den M.A. Germanistik und den M.Ed. Deutsch.

Informationen zum M.A. Germanistik und M.Ed. Deutsch

Für die Ein- bzw. Umschreibung gibt es grundsätzlich zwei Voraussetzungen:

Wenn Sie Ihren B.A.-Abschluss mit dem B.A.-Studienfach Germanistik an der RUB erworben haben, ist die Äquivalenz grundsätzlich anzunehmen.

Weitere Informationen

Hinweis für internationale Studierende

Internationale Studierende müssen sich über das Bewerbungsportal His-in-on Bochum (HioB) bewerben

Sofern Sie Ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Sie im Bewerbungsprozess hinreichende Deutschkenntnisse nachweisen.3) Details zu den konkreten Anforderungen an die Deutschkenntnisse finden Sie in den einschlägigen Prüfungsordnungen zu den o.g. Studiengängen, knapp zusammengefasst auch hier.

M.Ed.-Studienfach Deutsch: Ein-/Umschreibung

  1. Umschreibungen von B.A.-Absolvent:innen der RUB in den Master of Education sowie die Bewerbungen für Hochschulwechsler:innen für den Master of Education erfolgen ausschließlich über das Bewerbungsportal His-in-one Bochum (HioB).
  2. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Zulassungsvoraussetzungen überprüft, ein separates Äquivalenzprüfungsverfahren bzw. die separate Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen (ehemals PSE-Formblatt) ist nicht mehr erforderlich.
  3. Die Beratung absolvieren Sie nach wie vor per Moodle-Kurs, vgl. hier,
  4. Nach erfolgter Beratung erhalten Sie eine E-Mail, die die Beratung bescheinigt. Diese E-Mail müssen Sie sorgfältig aufbewahren und dem Studierendensekretariat als PDF während des Bewerbungs-/Umschreibungsprozesses rechtzeitig vorlegen, also in HioB hochladen.

Bitte beachten Sie:

M.A.-Studienfach Germanistik: Ein-/Umschreibung

Die Regelungen für den Master of Arts mit Studienfach Germanistik gelten ab dem Wintersemester 2026/27.

  1. Umschreibungen von B.A.-Absolvent:innen der RUB in den Master of Arts mit Studienfach Germanistik sowie die Bewerbungen für Hochschulwechsler:innen für den Master of Arts mit Studienfach Germanistik erfolgen ausschließlich über das Bewerbungsportal His-in-one Bochum (HioB).
  2. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Zulassungsvoraussetzungen überprüft, ein separates Äquivalenzprüfungsverfahren bzw. die separate Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen ist nicht mehr erforderlich.
  3. Informationen zur obligatorischen Beratung finden Sie hier.
  4. Nach erfolgter Beratung erhalten Sie eine Beratungsbescheinigung, die Sie sorgfältig aufbewahren und dem Studierendensekretariat als PDF während des Bewerbungs-/Umschreibungsprozesses rechtzeitig vorlegen müssen, also in HioB hochladen.

Bitte beachten Sie:

1)
Für die B.A.-Arbeit gilt grundsätzlich das Datum der Abgabe als Erbringungsdatum.
2)
Zur Kombinierbarkeit von M.A. und M.Ed. vgl. hier.
3)
Für diese Regelung spielt Ihre Staatsbürgerschaft keine Rolle, sondern ausschließlich die Tatsache, ob Sie Ihre Studienqualifikation an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben oder nicht.