Ein-/Umschreibung in einen Master-Studiengang (M.Ed. Deutsch, M.A. Germanistik)
Bitte beachten Sie:
Die Umschreibung in einen Master-Studiengang setzt voraus, dass
alle Prüfungs- und Studienleistungen des Bachelor-Studiengangs bis zum 30.09. (bei Umschreibung zum Wintersemester) bzw. bis zum 31.03. (bei Umschreibung zum Sommersemester) erbracht und bestanden wurden.
1) Ausnahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Für die Umschreibung ist zwingend ein Abschlusszeugnis bzw. eine qualifizierte Abschlussbescheinigung erforderlich.
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Master-Studiengänge am Germanistischen Institut
Nach Abschluss Ihres B.A.-Studiums können Sie am Germanistischen Institut einen der folgenden konsekutiven Studiengänge belegen2):
Master of Arts, 1-Fach-Modell: Studienfach Germanistik
Master of Arts, 2-Fächer-Modell: Studienfach Germanistik & 2. Studienfach
Master of Education, 2-Fächer-Modell: Studienfach Deutsch & 2. Studienfach, außerdem Erziehungswissenschaft
Der Arbeitsbereich Sprachbildung und Mehrsprachigkeit am Germanistischen Institut bietet den Master-of-Arts-Studiengang Empirische Mehrsprachigkeitsforschung (EMF) an.
Das Germanistische Institut ist außerdem aktiv am Master-of-Arts-Studiengang Medieval and Renaissance Studies (MaRS) beteiligt.
Informationen zu beiden Studiengängen finden Sie auf den verlinkten Seiten; die folgenden Informationen beziehen sich ausdrücklich auf den M.A. Germanistik und den M.Ed. Deutsch.
Für die Ein- bzw. Umschreibung gibt es grundsätzlich zwei Voraussetzungen:
Erstens muss Ihr
B.A.-Studium den in den Prüfungsordnungen festgeschrieben Anforderungen entsprechen (
Gleichwertigkeit bzw. Äquivalenz des Studienabschlusses);
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Wenn Sie Ihren B.A.-Abschluss mit dem B.A.-Studienfach Germanistik an der RUB erworben haben, ist die Äquivalenz grundsätzlich anzunehmen.
Weitere Informationen
zur Äquivalenzprüfung für den Master of Arts Germanistik finden Sie
hier;
zur Äquivalenzprüfung für den Master of Education Deutsch finden Sie
hier;
zur obligatorischen Beratung am Germanistischen Institut finden Sie
hier;
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Hinweis für internationale Studierende
Internationale Studierende müssen sich über das Bewerbungsportal His-in-on Bochum (HioB) bewerben
Sofern Sie Ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Sie im Bewerbungsprozess hinreichende Deutschkenntnisse nachweisen.3) Details zu den konkreten Anforderungen an die Deutschkenntnisse finden Sie in den einschlägigen Prüfungsordnungen zu den o.g. Studiengängen, knapp zusammengefasst auch hier.
M.Ed.-Studienfach Deutsch: Ein-/Umschreibung
Umschreibungen von
B.A.-Absolvent:innen der
RUB in den Master of Education sowie die Bewerbungen für Hochschulwechsler:innen für den Master of Education erfolgen ausschließlich über das
Bewerbungsportal His-in-one Bochum (HioB).
Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Zulassungsvoraussetzungen überprüft, ein separates Äquivalenzprüfungsverfahren bzw. die separate Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen (ehemals PSE-Formblatt) ist nicht mehr erforderlich.
Die Beratung absolvieren Sie nach wie vor per Moodle-Kurs, vgl. hier,
Nach erfolgter Beratung erhalten Sie eine E-Mail, die die Beratung bescheinigt. Diese E-Mail müssen Sie sorgfältig aufbewahren und dem Studierendensekretariat als PDF während des Bewerbungs-/Umschreibungsprozesses rechtzeitig vorlegen, also in
HioB hochladen.
Bitte beachten Sie:
M.A.-Studienfach Germanistik: Ein-/Umschreibung
Die Regelungen für den Master of Arts mit Studienfach Germanistik gelten ab dem Wintersemester 2026/27.
Umschreibungen von
B.A.-Absolvent:innen der
RUB in den Master of Arts mit Studienfach Germanistik sowie die Bewerbungen für Hochschulwechsler:innen für den Master of Arts mit Studienfach Germanistik erfolgen ausschließlich über das
Bewerbungsportal His-in-one Bochum (HioB).
Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Zulassungsvoraussetzungen überprüft, ein separates Äquivalenzprüfungsverfahren bzw. die separate Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen ist nicht mehr erforderlich.
Informationen zur obligatorischen Beratung finden Sie
hier.
Nach erfolgter Beratung erhalten Sie eine Beratungsbescheinigung, die Sie sorgfältig aufbewahren und dem Studierendensekretariat als PDF während des Bewerbungs-/Umschreibungsprozesses rechtzeitig vorlegen müssen, also in
HioB hochladen.
Bitte beachten Sie:
Unterlagen, die per
HioB hochgeladen wurden, werden nicht täglich, sondern in der Regel ein- bis zweimal pro Monat geprüft.
Eine Umschreibung in den Master of Arts mit Studienfach Germanistik ist für das nächste Semester nur dann möglich, wenn alle Studien- und Prüfungsleistungen bis zum letzten Tag des davor liegenden Semesters erfolgreich absolviert/erbracht wurden.
Die
Zulassung zum Master of Arts mit Studienfach Germanistik ist nur möglich, wenn ein möglichst vollständiges Transcript of Records für das
B.A.-Studienfach Germanistik/ein äquivalentes Studienfach bzw. ein entsprechendes Zeugnis bzw. eine entsprechende qualifizierte Abschlussbescheinigung vorliegt.
Insbesondere müssen über das entsprechende Dokument die fachlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden, vgl. Gemeinsame Prüfungsordnung
M.A. (2016) mit Fachspezifischen Bestimmungen Germanistik bzw.
hier.
Die Umschreibung in den Master of Arts mit Studienfach Germanistik ist erst möglich, wenn ein Zeugnis bzw. eine qualifizierte Abschlussbescheinigung vorliegt.
Sofern Sie in der Übergangszeit bereits ein händisch unterzeichnetes Formblatt erhalten haben, das die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen für den Master of Arts mit Studienfach Germanistik bzw. die Äquivalenz des
B.A.-Studiums bestätigt, laden Sie dieses bitte ebenfalls in
HioB hoch.