Ein-/Umschreibung in einen Master-Studiengang (M.Ed. Deutsch, M.A. Germanistik)
Bitte beachten Sie:
Die Umschreibung in einen Master-Studiengang setzt voraus, dass
alle Prüfungs- und Studienleistungen des Bachelor-Studiengangs bis zum 30.09. (bei Umschreibung zum Wintersemester) bzw. bis zum 31.03. (bei Umschreibung zum Sommersemester) erbracht und bestanden wurden.
1) Ausnahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Für die Umschreibung ist zwingend ein Abschlusszeugnis bzw. eine qualifizierte Abschlussbescheinigung erforderlich.
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Master-Studiengänge am Germanistischen Institut
Nach Abschluss Ihres B.A.-Studiums können Sie am Germanistischen Institut einen der folgenden konsekutiven Studiengänge belegen2):
Master of Arts, 1-Fach-Modell: Studienfach Germanistik
Master of Arts, 2-Fächer-Modell: Studienfach Germanistik & 2. Studienfach
Master of Education, 2-Fächer-Modell: Studienfach Deutsch & 2. Studienfach, außerdem Erziehungswissenschaft
Der Arbeitsbereich Sprachbildung und Mehrsprachigkeit am Germanistischen Institut bietet den Master-of-Arts-Studiengang Empirische Mehrsprachigkeitsforschung (EMF) an.
Das Germanistische Institut ist außerdem aktiv am Master-of-Arts-Studiengang Medieval and Renaissance Studies (MaRS) beteiligt.
Informationen zu beiden Studiengängen finden Sie auf den verlinkten Seiten; die folgenden Informationen beziehen sich ausdrücklich auf den M.A. Germanistik und den M.Ed. Deutsch.
Für die Ein- bzw. Umschreibung gibt es grundsätzlich zwei Voraussetzungen:
Erstens muss Ihr
B.A.-Studium den in den Prüfungsordnungen festgeschrieben Anforderungen entsprechen (
Gleichwertigkeit bzw. Äquivalenz des Studienabschlusses)
3);
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Wenn Sie Ihren B.A.-Abschluss mit dem B.A.-Studienfach Germanistik an der RUB erworben haben, ist die Äquivalenz grundsätzlich anzunehmen.
Weitere Informationen
zur Äquivalenzprüfung für den Master of Arts Germanistik finden Sie
hier;
zur Äquivalenzprüfung für den Master of Education Deutsch finden Sie
hier;
zur obligatorischen Beratung am Germanistischen Institut finden Sie
hier;
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Hinweis für internationale Studierende
Internationale Studierende müssen sich außerdem über das Bewerbungsportal His-in-on Bochum (HioB) bewerben
Sofern Sie Ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Sie im Bewerbungsprozess hinreichende Deutschkenntnisse nachweisen.4) Details zu den konkreten Anforderungen an die Deutschkenntnisse finden Sie in den einschlägigen Prüfungsordnungen zu den o.g. Studiengängen, knapp zusammengefasst auch hier.
M.Ed.-Studienfach Deutsch: neues Verfahren zur Ein-/Umschreibung!
Zum Sommersemester 2026 erfolgen die Umschreibungen von
B.A.-Absolvent:innen der
RUB sowie die Bewerbungen für Hochschulwechsler:innen in den Master of Education ausschließlich über das
Bewerbungsportal His-in-one Bochum (HioB).
Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Zulassungsvoraussetzungen überprüft, ein separates Äquivalenzprüfungsverfahren bzw. die separate Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen (ehemals PSE-Formblatt) ist nicht mehr erforderlich.
Die Beratung absolvieren Sie nach wie vor per Moodle-Kurs, vgl. hier,
Nach erfolgter Beratung erhalten Sie eine E-Mail, die die Beratung bescheinigt. Diese E-Mail müssen Sie sorgfältig aufbewahren und dem Studierendensekretariat als PDF während des Bewerbungs-/Umschreibungsprozesses rechtzeitig vorlegen, also in
HioB hochladen.
In jedem Fall müssen Sie Ihr
B.A.-Zeugnis oder eine qualifizierte Abschlussbescheinigung sowie Ihr Transcript in
HioB hochladen.
Bitte beachten Sie:
Wann erhalte ich eine Bescheinigung über die vollständig bestandene B.A.-Prüfung?
Falls das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie für Sie federführend ist, gilt grundsätzlich folgende Regelung:
Eine Abschlussbescheinigung erhalten Sie erst dann, wenn
für beide Studienfächer (Germanistik, 2. Fach) sowie den Optionalbereich alle Studienleistungen in
eCampus kreditiert, ordentlich modularisiert und dem Studiengang/Studienfach zugeordnet sind;
alle Prüfungsleistungen erfolgreich abgelegt sind und in einem der beiden Studienfächer die
B.A.-Arbeit geschrieben, abgegeben und endgültig bewertet wurde (vgl. nächster Punkt).
Falls die
B.A.-Arbeit Ihre letzte Prüfungsleistung sein sollte, gilt:
Falls ein anderes Prüfungsamt für Sie federführend ist, erkundigen Sie sich dort bitte rechtzeitig nach den genauen Modalitäten.