Bitte beachten Sie:
Die Fachspezifischen Bestimmungen zum M.Ed.-Studienfach Deutsch legen in Konkretisierung von § 5 der Gemeinsamen Prüfungsordnung für den M.Ed. (GPO) 2020 folgende Zulassungsvoraussetzungen fest, darunter die Studienleistungen, die erbracht sein müssen, damit keine wesentlichen Unterschiede bestehen (Feststellung der Äquivalenz – Punkte (a) und (b); zur obligatorischen Beratung vgl. unten):
Die Zulassung setzt die Teilnahme an einer obligatorischen Beratung voraus. Über diese Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die obligatorische Beratung erfolgt in der Regel in Form einer allgemeinen, ggf. elektronisch durchgeführten Informationsveranstaltung.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutsch-sprachigen Einrichtung erworben haben, müssen ihre Sprachkompetenzen über ein Sprachzeugnis nachweisen. Dafür werden folgende Niveaus festgelegt: DSH-3 oder TestDaF 2×5 und 2×4 (Leseverstehen Niveaustufe 5, ein weiterer Prüfungsteil Niveaustufe 5, die beiden restlichen Prüfungsteile Niveaustufe 4).
Die Äquivalenz eines Studienabschlusses zum Bachelor-Abschluss des an der RUB studierbaren Faches Germanistik wird grundsätzlich festgestellt, wenn keine wesentlichen Unterschiede zum auf das M.Ed.-Studium hinführenden Bachelor-Abschluss bestehen.
Für die Zulassung in den M.Ed.-Studiengang im Fach Deutsch sind folgende Studienleistungen nachzuweisen:
a) Kenntnisse in den Teilfächern Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik und Neuere deutsche Literaturwissenschaft auf dem Niveau der Grundkurs-/Vertiefungsmodule der genannten Teilfächer des B.A.-Studienfachs Germanistik an der Ruhr-Universität Bochum im Umfang von jeweils mindestens 12 CP;
b) fortgeschrittene Kenntnisse in einem oder zweien der Teilfächer Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik, Neuere deutsche Literaturwissenschaft auf dem Niveau der Schwerpunktmodule der genannten Teilfächer des B.A.-Studienfachs Germanistik an der Ruhr-Universität Bochum im Umfang von insgesamt mindestens 18 CP.
Nur wenn diese Bedingungen erfüllt werden, ist eine Zulassung möglich (gemäß GPO 2020, § 5). Eine Zulassung unter fachlichen Auflagen ist ausdrücklich nicht mehr möglich. Fragen dazu richten Sie bitte an die Professional School of Education.
Sie erhalten diese Bescheinigung über die obligatorische Beratung für das M.Ed.-Studienfach Deutsch über die erfolgreiche Teilnahme an einem Moodle-Kurs. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für das Moodle-System der Ruhr-Universität Bochum eventuell zunächst ein Konto anlegen müssen, bevor Sie auf den Kurs zugreifen können.
Vgl. auch Obligatorische Beratung für einen Masterstudiengang: M.A. Germanistik, M.Ed. Deutsch.
Die Bescheinigung wird Ihnen als E-Mail zugesandt; diese E-Mail laden Sie bitte als PDF zusammen mit allen weiteren Unterlagen im Bewerbungsportal der RUB hoch: https://hio.ruhr-uni-bochum.de/.
Zum Sommersemester 2026 erfolgen die Umschreibungen von B.A.-Absolvent:innen der RUB sowie die Bewerbungen für Hochschulwechsler:innen in den Master of Education ausschließlich über das Bewerbungsportal der RUB: https://hio.ruhr-uni-bochum.de/. Im Rahmen dieses Verfahrens werden auch die Zulassungsvoraussetzungen überprüft, ein separates Äquivalenzprüfungsverfahren bzw. die separate Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen ist nicht mehr erforderlich.