Obligatorische Beratung für einen Masterstudiengang: M.A. Germanistik, M.Ed. Deutsch

Aktuell keine Beratung für das M.Ed.-Studienfach Deutsch möglich, vgl. hier.

Bitte beachten Sie:

  • Die obligatorische Studienberatung im 4. Fachsemester B.A., die in der Regel einmal pro Semester zentral durchgeführt wird, ersetzt ausdrücklich nicht die obligatorische Beratung für einen Masterstudiengang.
  • Die obligatorische Beratung für einen Masterstudiengang (M.A. Germanistik, M.Ed. Deutsch) absolvieren Sie bitte in Ihrem letzten B.A.-Semester, also unmittelbar im Semester vor der Umschreibung. In Fällen, in denen die obligatorische Beratung für einen Masterstudiengang früher absolviert worden ist, hat dies in der Vergangenheit punktuelle zur Ablehnung der Umschreibung durch das Studierendensekretariat geführt.
  • Für internationale Studierende, die ein Masterstudium Germanistik/Deutsch am Germanistischen Institut der RUB aufnehmen wollen, gelten andere Regelungen.

Beratung für den M.A. Germanistik

Um die Bescheinigung über die obligatorische Beratung für den M.A. Germanistik zu erhalten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  1. Arbeiten Sie die relevanten Dokumente zum angestrebten M.A.-Studiengang sorgfältig durch (1-Fach-M.A. oder 2-Fächer-M.A.); Sie finden diese Dokumente hier.
  2. Berücksichtigen Sie dabei bitte auch die Informationen hier im Beratungsportal.
  3. Bitte senden Sie im Anschluss eine E-Mail mit Anworten auf folgende Fragen an Herrn Dr. Händel:
    • Welches M.A.-Studium wollen Sie aufnehmen (1-Fach-M.A. Germanistik oder 2-Fächer-M.A. Germanistik/2. Fach)?
    • Wie planen Sie Ihr Studium für das M.A.-Studienfach Germanistik? Bitte skizzieren Sie kurz, wie Sie Ihr M.A.-Studium Germanistik planen (grob auf Modulebene).
    • Mit welcher (beruflichen) Perspektive wollen Sie im M.A. studieren? Gibt es neben dem Studium andere Dinge, die Sie bei der Unterstützung dieses Ziels unterstützen (Praktika, Nebentätigkeiten, Hospitation, Ehrenämter usw.)?
    • Welche Aspekte der Studienorganisation sind Ihnen ggf. noch unklar? Welche konkreten Fragen haben Sie?

Bitte übersenden Sie Ihr B.A.-Zeugnis (alternativ: qualifizierte Abschlussbescheinigung) und Ihr B.A.-Transcript als PDF. Nach Prüfung Ihrer Angaben und Dokumente und ggf. erforderlichen Rückfragen stellt Ihnen Herr Dr. Händel eine entsprechende Beratungsbescheinigung aus.

Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung grundsätzlich erst ausgestellt werden kann, wenn die Abschlussunterlagen (B.A.-Zeugnis oder qualifizierte Abschlussbescheinigung) vorliegen; die Beratung selbst nach o.g. Ablauf kann ggf. auch vorher erfolgen.

Beratung für den M.Ed. Deutsch

Aktuell keine Beratung für das M.Ed.-Studienfach Deutsch möglich, vgl. hier.

Die obligatorische Studienberatung für die Einschreibung in den M.Ed. Deutsch findet in Form eines Moodle-Kurses statt. Sie können sich selbst in diesen Kurs einschreiben (Kennwort: Aktuell keine Beratung für das M.Ed.-Studienfach Deutsch möglich, vgl. hier.). Bitte arbeiten Sie sowohl die Präsentation als auch die offiziellen Dokumente durch. Bearbeiten Sie bitte anschließend den Test. Sofern Sie den Test erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie in der Regel zum jeweiligen Monatsende per E-Mail eine Bescheinigung über die obligatorische Beratung, die Sie dann als PDF im Bewerbungsportal hochladen müssen.

Aktuell keine Beratung für das M.Ed.-Studienfach Deutsch möglich, vgl. hier.

Falls Sie (noch) keine RUB-E-Mail-Adresse und damit keinen automatischen Moodle-Zugang haben, müssen Sie zunächst ein Moodle-Konto erstellen.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Verfahren für die Um-/Einschreibung ins M.Ed.-Studienfach Deutsch.

Aktuell keine Beratung für das M.Ed.-Studienfach Deutsch möglich, vgl. hier.

M.A.-Beratung für internationale Studierende

Nachdem Sie zum Studium zugelassen worden sind, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit Herrn Dr. Händel auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Informationen zur Ein- bzw. Umschreibung