BAFöG: Bescheinigung über die Leistungen des 4. B.A.-Fachsemesters Germanistik
Dieses Onlineverfahren ruht in der Zeit vom 20. Dezember 2025 bis zum 11. Januar 2026 (beide Tage einschließlich).
Formblätter, die im Rahmen dieses Verfahrens vollständig bis Mittwoch, 17. Dezember 2025, eingereicht werden, können noch bearbeitet werden.
Später eingehende Formblätter werden erst nach dem 11. Januar 2026 bearbeitet.
Hinweise:
Bitte lesen Sie die Hinweise in den Formularfeldern sorgfältig durch und beachten Sie sie auch.
Als E-Mail-Adresse geben Sie bitte Ihre RUB-Adresse an. Diese muss auf ruhr-uni-bochum.de oder auf rub.de enden; edu.ruhr-uni-bochum.de bzw. edu.rub.de funktionieren ebenfalls.
Ein * markiert ein Pflichtfeld.
Dieses Verfahren gilt ausschließlich für die übliche Bescheinigung der Leistungen nach dem 4. oder 5. B.A.-Fachsemester (Formblatt 5). In allen anderen Fällen (Bescheinigungen für andere Fachsemester und/oder andere Studiengänge, Auslands-BAFöG etc.) wenden Sie sich direkt an Herrn Dr. Händel.
Eine Rückmeldung erhalten Sie ausschließlich über diese Seite.