BAFöG: Bescheinigung über die Leistungen des 4. bzw. 5. B.A.-Fachsemesters Germanistik
Das Onlineverfahren für BAFöG-Formblätter ruht in der Zeit vom 27.02.2026 bis zum 15.03.2026.
Hinweise:
- Bitte lesen Sie die Hinweise in den Formularfeldern sorgfältig durch und beachten Sie sie auch.
- Als E-Mail-Adresse geben Sie bitte Ihre RUB-Adresse an. Diese muss auf
ruhr-uni-bochum.deoder aufrub.deenden;edu.ruhr-uni-bochum.debzw.edu.rub.defunktionieren ebenfalls. - Ein * markiert ein Pflichtfeld.
- Dieses Verfahren gilt ausschließlich für die übliche Bescheinigung der Leistungen nach dem 4. oder 5. B.A.-Fachsemester (Formblatt 5). In allen anderen Fällen (Bescheinigungen für andere Fachsemester und/oder andere Studiengänge, Auslands-BAFöG etc.) wenden Sie sich direkt an Herrn Dr. Händel.
- Eine Rückmeldung erhalten Sie ausschließlich über diese Seite.
- Gezählt werden grundsätzlich nur vollständig erfasste und in eCampus zugeordnete Module. Bitte erfassen Sie daher alle erforderlichen Module in eCampus und ordnen Sie sie dem Studienfach Germanistik zu.
- Bescheinigt wird der Zeitpunkt, zu dem die Leistungen des 4. bzw. 5. B.A.-Fachsemesters im Studienfach Germanistik vorliegen. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistung wie in eCampus kreditiert.
- Falls die erforderlichen Leistungen nicht bzw. nicht vollständig vorliegen, wird das zu dem Datum bescheinigt, an dem das Formblatt unterschrieben wird.