Prüfungsleistung: "Modulklausur" (MAK) (GPO 2026)
Die Modulklausur (MAK) kann absolviert werden, sofern mind. die Vorlesung des Moduls (1.1 oder 2.1) erfolgreich absolviert wurde, in dem die MAK geschrieben wird. Zum Anmeldeverfahren vgl. hier.
Die Modulklausur (MAK) kann absolviert werden, sofern mind. die Vorlesung des Moduls (1.1 oder 2.1) erfolgreich absolviert wurde, in dem die MAK geschrieben wird. Zum Anmeldeverfahren vgl. hier.