Prüfungsleistung: "Masterarbeit" (GPO 2026)
Alle Formalia regelt die GPO 2026 (§§ 15ff.).
Selbstverständlich können Sie Ihre Masterarbeit im M.Ed. im Fach Deutsch schreiben. Es gilt:
- Themensteller:in (und damit zugleich Erstgutachter:in) der Masterarbeit kann nur ein:e Hochschullehrer:in mit entsprechender Prüfungsberechtigung sein (Professor:in oder Privatdozent:in).
- Als Zweitgutachter:in können auch ein:e Nicht-Hochschullehrer:in gewählt werden, sofern die Person eine entsprechende Prüfungsberechtigung hat.
- Zu Prüfungsberechtigungen vgl. die Seiten des Prüfungsamtes der Fakultät für Philologie.
- Themensteller:in und Zweitgutachter:in können Sie dem Fakultätsprüfungsamt auf dem Formblatt an der dafür vorgesehenen Stelle vorschlagen.
- In den Fachspezifischen Bestimmungen des Faches Deutsch ist festgelegt, dass die Arbeit nur als Einzelarbeit zulässig ist
- Das Thema der Masterarbeit sprechen Sie mit Ihrer:Ihrem Themensteller:in ab.
- Die Anmeldung der Masterarbeit im Fach Deutsch erfolgt beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie mit den entsprechenden Formblättern für das Fach Deutsch. Es gibt für die Anmeldung keine Terminvorgaben.
- Unterschriften für das Fach Deutsch, mit denen Mindestvoraussetzungen oder Studienabschluss bestätigt werden, erhalten Sie ausschließlich über das Onlineverfahren.
Formale Voraussetzungen für die Anmeldung der M.Ed.-Arbeit Deutsch sind neben der entsprechenden Immatrikuklation 15 CP im M.Ed.-Studienfach Deutsch und der Nachweis des absolvierten Praxissemesters; sofern Ihnen bei der Zulassung überfachliche Auflagen erteilt wurden, ist deren Erfüllung ebenfalls nachzuweisen.