Dieses Verfahren gilt ab dem Wintersemester 2026/27.
Bitte beachten Sie:
Die Fachspezifischen Bestimmungen zum M.A.-Studienfach Germanistik legen in Konkretisierung von § 4 der Gemeinsamen Prüfungsordnung für den M.A. (GPO) (jeweils für 1-Fach- und 2-Fächer-Modell) 2016 mit den entsprechenden Fachspezifischen Bestimmungen folgende Zulassungsvoraussetzungen fest, darunter die Studienleistungen, die erbracht sein müssen, damit keine wesentlichen Unterschiede bestehen (Feststellung der Äquivalenz – Punkte (a) und (b); zur obligatorischen Beratung vgl. unten):
Für die Feststellung der Äquivalenz müssen u.a. folgende fachliche Voraussetzungen erfüllt sein: Für die Zulassung in den M.A.-Studiengang im M.A.-Studienfach Germanistik sind in der Regel die unten aufgeführten Studienleistungen nachzuweisen; bitte lassen Sie sich als internationale:r Student:in aber bei Fragen unbedingt hierzu beraten!
(1) Die Zulassung setzt die Teilnahme an einem obligatorischen Beratungsgespräch voraus. Über diese Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die obligatorische Beratung kann auch elektronisch erfolgen.
(2) Die Äquivalenz eines Studienabschlusses zum Bachelor-Abschluss des an der RUB studierbaren Faches Germanistik wird grundsätzlich festgestellt, wenn keine wesentlichen Unterschiede zum auf das M.A.-Studium hinführenden Bachelor-Abschluss bestehen.
(3) Für die Zulassung in den M.A.-Studiengang im M.A.-Studienfach Germanistik sind in der Regel folgende Studienleistungen nachzuweisen:a. Kenntnisse in den Teilfächern Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik und Neuere deutsche Literaturwissenschaft auf dem Niveau der Grundkurs-/Vertiefungsmodule der genannten Teilfächer des B.A.-Studienfachs Germanistik an der Ruhr-Universität Bochum im Umfang von jeweils mindestens 12 CP;
b. fortgeschrittene Kenntnisse in einem oder zweien der Teilfächer Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik, Neuere deutsche Literaturwissenschaft auf dem Niveau der Schwerpunktmodule der genannten Teilfächer des B.A.-Studienfachs Germanistik an der Ruhr-Universität Bochum im Umfang von insgesamt mindestens 18 CP.
(4) Die Spezialisierung auf ein Teilfach im Rahmen des M.A.-Studiums ist nur möglich, wenn in diesem Teilfach Leistungen nach (3a) und (3b) im Umfang von mindestens 22 CP vorliegen.
Daneben müssen Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden, vgl. hier.
Die Bescheinigung der obligatorischen Beratung benötigen Sie für die Einschreibung, noch nicht für die Äquivalenzprüfung. Informationen finden Sie hier.
Die Bescheinigung, die Ihnen als PDF per E-Mail zugesandt wird, laden Sie bitte zusammen mit allen weiteren Unterlagen im Bewerbungsportal HioB der RUB hoch: https://hio.ruhr-uni-bochum.de/.