Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen: Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten & Eintragung von anerkannten Leistungen in eCampus
Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie zum Beispiel
- an anderen Universitäten,
- in anderen Studienfächern,
- in einem nicht abgeschlossenen Studium der Germanistik an der RUB
erbracht haben, können Sie vom Kustos, Herrn Dr. Händel, im Hinblick auf Anerkennungsmöglichkeiten überprüfen lassen. Bei der Anerkennung von Leistungen „ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung bzw. Gesamtbewertung vorzunehmen.“ (GPO B.A., § 16, Abs. 2; analoge Regelung in den GPO zum 1-Fach- und 2-Fächer-M.A.)
II. Eintragung anerkannter Leistungen in eCampus
Antworten auf Ihre Fragen zu eCampus finden Sie hier im Beratungsportal; das Studienbüro Germanistik berät Sie in allen Fällen, in denen Sie im Beratungsportal keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben.
1)
Vgl. Gemeinsame Prüfungsordnung für den B.A., § 16, Abs. 3, Sätze 2 und 3; Prüfungsordnungen für den M.A. und M.Ed. analog.