Diese Fälle sind zu unterscheiden:
| mit Hochschulwechsel | ohne Hochschulwechsel | |
| kein Fachwechsel1) | z. B. von der Uni Düsseldorf, Studienfach Germanistik (mit Anteilen aus allen drei Teilfächern) → für M.A. und M.Ed.: immer Äquivalenzprüfung erforderlich; ggf. gewünschte Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten immer erst nach Feststellung der Äquivalenz und Zulassung → für Wechsel innerhalb des B.A. ggf. Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten erforderlich | — |
| Fachwechsel2) | z. B. von der Universität Lüneburg, Studienfach Kulturwissenschaften, oder von der Universität Erfurt, Studiengang Literaturwissenschaft → ggf. Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten | innerhalb der Ruhr-Universität Bochum von einem anderen, ‚affinen‘ Studiengang, z. B. Wechsel aus dem B.A.-Studienfach Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft → ggf. Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten |
Sie können und dürfen keine Veranstaltungen besuchen und insbesondere keine CP („Scheine“) erwerben, sofern Sie nicht für Germanistik bzw. Deutsch eingeschrieben sind!
Das gilt ausdrücklich auch für die Umschreibung in einen Master-Studiengang: Für einen Master-Studiengang dürfen Sie erst in dem Semester Lehrveranstaltungen belegen und Studien- und Prüfungsleistungen erbringen, in dem Sie für diesen Master-Studiengang ein-/umgeschrieben sind; es gibt ausdrücklich keine Kulanzregelungen ("Übergangssemester" usw.).
Es gilt:
Informationen zur obligatorischen Beratung für den M.A. Germanistik und den M.Ed. Deutsch finden Sie hier.
Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie anerkannte Veranstaltungen anderer Universitäten (des In- und Auslands) und auch alte Papierscheine selbst in eCampus eintragen und dann bestätigen lassen können.